Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
1. Vertragsbedingungen
1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.
1.2. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich bestimmt und sind freibleibend.
1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 2. Gegenstand der Vermietung
2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen Dekorationsartikel.
2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Dauer der Mietdauer (Nr. 3) zur Verfügung gestellt.
2.4. Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter schriftlich ein Anschlussvertrag geschlossen. 
 
 
3. Mietdauer
3.1. Die Mietdauer wird im Mietangebot festgehalten.
3.2. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Nr.2) an den Mieter und endet mit Rückgabe an dem Vermieter, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitunkt vereinbart wurde.
3.3. Im Fall einer bei Auftragserteilung nicht vereinbarten Verlängerung der Mietdauer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3.4. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen. 
 
 
 4. Vertragsinhalt/ Mietpreise/ Mieteinheit
4.1. Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Der Mieter ist im Falle des Vertragsschlusses berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen um maximal 10% zu reduzieren, sofern die gewünschte Reduzierung bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung schriftlich angezeigt wird.
4.2. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste inkl. Umsatzsteuer festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
4.3. Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.
4.4. Die Mietpreise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes zum und vom Veranstaltungsort, es sei denn, es ist ausdrücklich ein inklusiver Preis vereinbart.
4.5. Der Auf- und Abbau des Mietmobiliars ist nicht im Mietpreis enthalten.
4.6. Die auf der Webseite und in der Preisliste angegebenen Mietpreise richten sich an Gewerbetreibende und Privatpersonen.
 
 
 5. Rücktritt vom Mietvertrag und Kündigungsrecht
5.1. Die Ware wird wie gesehen vermietet.
5.2. Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
5.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
5.4. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
5.5. Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Bei Stornierung nach Vertragsabschluss fallen nachfolgende Stornogebühren an:
 
 • 25% des Auftragswertes bis zwei Monate vor Mietbeginn.
 • 50% des Auftragswertes bis einen Monat vor Mietbeginn.
 • 75% des Auftragswertes bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn.
 • 100% des Auftragswertes bei weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn.
 
 
 6. Kaution
Der Vermieter behält sich in einzelnen Fällen vor, eine Kaution zur Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 50% des Gesamtauftrages und wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.
 
 
 7. Zahlungsbedingungen
7.1. Hochzeitsliebe-Verleih ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen sowie Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
7.2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung durch Marie Kemmeter (Hochzeitsliebe-Verleih).
7.3. Der Gesamtrechnungsbetrag ist spätestens 4 Wochen nach Auftragsdurchführung fällig.
7.4. Die Mietsicherheit/Kaution ist bei Selbstabholungen am Tag der Abholung in bar fällig.
7.5. Als Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gilt ausschließlich das Datum der Gutschrift auf dem Konto von Marie Kemmeter (Hochzeitsliebe-Verleih).
7.6. Marie Kemmeter (Hochzeitsliebe-Verleih) ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
 7.7. Marie Kemmeter (Hochzeitsliebe-Verleih) behält sich bei vereinbarter Vorkasse Zahlung vor, 50% des vereinbarten Mietpreises, sowie sonstige für Marie Kemmeter (Hochzeitsliebe-Verleih) entstehende Mehrkosten bei Mietausfall durch nicht fristgerecht geleistete Zahlung durch den Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
 7.8. Marie Kemmeter (Hochzeitsliebe-Verleih) behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
7.9. Marie Kemmeter (Hochzeitsliebe-Verleih) ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
7.10. Wird der geschuldete Mietpreis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Mieters gegenüber der geschuldeten Miete besteht nur dann, wenn dem Mieter ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus dem zugrunde liegenden Mietvertrag zusteht.
 
 
 8. Lieferung/ Abholung sowie Aufbau- und Abbaukosten
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager des Vermieters. Die Adresse steht in der Auftragsbestätigung.
 8.2. Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau des Mobiliars. 
 8.3. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Vermieter.
8.4. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
8.5. Der Vermieter kann nicht für verspätete Lieferungen in Folge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
 8.6. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
 8.7. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als nicht angenommen und es gelten die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Vereinbarungen zum Rücktritt des Mietvertrages.
8.8. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
8.9. Alle Maßangaben sind Circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
 8.10. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben.
8.11. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
8.12. Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
 
 
 9. Sorgfaltspflicht, Prüfungsrichtlinien und Reklamationen
9.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
9.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
9.3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
9.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
9.5. Im Fall von besonderer Pflege oder Bedienungsanforderungen sind die Mietgegenstände gegebenenfalls nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass die Bedienung der Mietgegenstände ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgt.
9.6. Die Befestigung von Werbematerial darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen.  Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
 9.7. Mängelanzeigen hat der Mieter bei offenen Mängeln unverzüglich bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erstatten. Der Mieter hat nachzuweisen, dass er die Mängelanzeige unverzüglich erstattet hat. Wird der mangelhafte Artikel trotzdem vom Mieter verwendet, wird die Miete des Artikels um maximal 50% des Mietpreises gemindert, sofern der Mangel umgehend angezeigt wurde und dem Vermieter das Recht zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
9.8. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und nicht immer neuwertig ist. Normale Gebrauchspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
9.9. Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Etwaige Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
 
 
 10. Rückgabe  
10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird der vereinbarte Rückgabetermin vom Mieter nicht eingehalten steht dem Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des täglichen Mietpreises zu. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten nach Absatz 2. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.
10.3. Besteht der Mietauftrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
10.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurück zu geben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 30,00€ pro Person und Stunde berechnet.
10.5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand zurückgegeben werden.
 10.6. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand, ist Marie Kemmeter (Hochzeitsliebe-Verelih) berechtigt, diesen auf Kosten des Mieters wiederherzustellen. In Fällen extremer Verschmutzung oder Beschädigung behält sich der Vermieter folglich das Recht vor, die zusätzlichen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
10.7. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Diese richten sich an folgende Sätze:
Mietpreis mal vier
Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 20,00€ Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
 
 
 11. Haftung des Mieters
11.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
11.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
11.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Nr. 10.7.)
11.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (Nr. 10.7.)
11.6. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko.
11.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen an den ihm überlassenen Mietgegenständen vorzunehmen. Vorhandene besondere Kennzeichen dürfen vom Mieter nicht entfernt werden.
11.8. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, den Mietgegenstand für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern
 
 
 12. Haftung Vermieter
12.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit.  Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
12.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
12.3. Der Vermieter haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.
12.4. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme der Mietsache oder während der Dauer des Betriebes ein Mangel, den der Vermieter zu vertreten hat, behält sich der Vermieter das Recht zur Nachbesserung vor.  Kann der Mangel durch den Vermieter nicht behoben werden und macht der Mangel eine Nutzung des Mietgegenstandes unmöglich, so wird die Miete maximal in Höhe des Mietpreises für den mangelhaften Artikel gemindert.
 
 
 13. Widerrufsrecht und Widerufsfolgen
13.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
13.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist, an:
 
Marie Kemmeter
Ernst-Ludwig-Straße 7
67575 Eich 
 
13.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
13.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
 
 
 14. Schlussbestimmung
14.1. Erfüllungsort ist Eich oder Mühltal (je nach Vereinbarung)
14.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Worms, sofern der Mieter Kaufmann ist.
14.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.